Tierambulanz Notrufnummer: 0151/70 60 50 42
Gefunden! 09.09.16
Wer vermisst diese Katze? Sie wurde in der Theodor-Heuss-Str. in Münchberg gefunden.
Bitte Info an uns: info@tierrettung-hof.de
Katze in Trogen gefunden
6.7.16
Am 16.03.2016 in Töpen zugelaufen!
Wer kennt diesen Hund?
Bitte Info an uns: info@tierrettung-hof.de
Was ist ein Fundtier?
Ein Fundtier ist ein Haustier, das seinem Besitzer dauerhaft entlaufen ist. Oder der Besitzer dauerhaft unbekannt ist und von einem Finder in Besitz genommen wurde.
Als Haustier bezeichnet man alle domestizierten Tierartzen und - rassen.
Wir selbst geraten oft in größte Erklärnot, wenn es sich um Fundtiere handelt. Leider besteht nicht überall eine klare Regelung für die Abholung und Unterbringung von Fundtieren. Dies wird uns aus unerklärlichen Gründen oft zur Last gelegt.
Einige Städte und Gemeinden verfügen über Verträge mit speziellen Einrichtungen, die eine artgerechte Unterbringung für Fundtiere gewährleisten kann ( wie z.B. Tierheime).
Wir selbst verfügen über keine Kapazitäten und artgerechte Unterbringung für die Aufnahme von Fundtieren. Wir besitzen selbst Haustiere und müssen diese in erster Linie schützen.
Daher möchten wir Sie bitten sich direkt mit dem zuständigen Tierheim in Verbindung zu setzten oder an die Behörde, Polizei oder Feuerwehr. Wir können hier leider auch nichts tun.
Tierheim Hof: 09281 41961
Polizei Hof: 09281 7040
Feuerwehr Hof: 09281 815900
Tierheim Pfaffengrün: 09284 4050
Polizei Hof: 09281 7040
Feuerwehr Oberkotzau: 09286 973697
Polizei Münchberg: 09251 870040
Feuerwehr Münchberg: 09251 73
Tierheim Selb: 09287 3741
Polizei Selb: 09287 99140
Feuerwehr Selb: 09287 76112
Tierheim Wunsiedel / Marktredwitz: 09232 2299
Polizei Marktredwitz: 09231 96760
Feuerwehr Marktredwitz: 09231 96750
Ich habe ein verletztes Wildtier gefunden, was muss ich tun? An wen kann ich mich wenden?
Wildtiere sind im Sinne des Gesetzgebers "herrenlose Tiere" und unterliegen dem Jagdrecht (bei jagdbaren Arten, wie z.B. Fuchs, Wilschwein, Wildkaninchen,...), oder dem Naturschutzgesetz.
Auch diese Tiere darf man sich nicht "aneignen".
Bei unter Naturschutz stehenden Arten ist es aber zulässig, kranke oder verletzte Tiere zur Pflege aufzunehmen, wenn sie danach wieder umgehend in die Natur entlassen werden. Ist das nicht möglich, sollte die Naturschutzbehörde des jeweiligen Bezirkes verständigt werden. Arten, die unter besonders strenger Schutzbestimmung fallen (Greifvogel, Eulen oder Fledermäuse), müssen unverzüglich an Spezialisten weitergegeben werden.
Wer ein hilfloses Tier findet, muss es immer tierschutzgerecht behandelt werden und ggf. einem Tierarzt vorgestellt werden. Hierzu notieren Sie sich bitte den genauen Fundort, Umstände und das Datum.
Grundsätzlich muss jedes aufgenomme Wildtier nach seiner Behandlung und Pflege unter fachkundiger Anleitung wieder in die Freiheit entlassen werden.
Für einige Städte gibt es gewisse Regelungen für Wildtiere, jedoch funktionieren diese nicht immer einwandfrei.
Hier bitten wir Sie um etwas Geduld, wenn Sie etwas länger auf Hilfe warten müssen. In diesen Bereichen ist es uns ggf. untersagt Tiere abzuholen bzw. haben wir keinen Zugang zu der zuständigen Person oder Unterbringungsstätte.